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Ihre Freiheit als Selbstzahler

Selbstzahlende sind nicht an Vorschriften der Krankenversicherungen gebunden. Sie können die Methode der Therapie frei wählen und sowohl Behandlungsdauer als auch Häufigkeit der Termine mitgestalten – vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Ausgangssituation, Ihrem erwünschten Ziel und Ihrem Lebensalltag. Das hat viele Vorteile:

  • Sie sind frei in der Methodenwahl: Erstattungen von Psychotherapien sind an die sogenannten Richtlinienverfahren der gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Hierzu werden die effizienten humanistischen Psychotherapieverfahren leider nicht gezählt. Bei privat Krankenversicherten kommt es bei der Leistungspflicht für unterschiedliche Therapieverfahren auf den Tarifvertrag an. Ohne Antragssverfahren geht es jedoch nicht.
  • Sie benötigen keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt, dadurch bleiben Sie im System anonym: Erstattungsverfahren über eine Krankenversicherung erfordern immer Anträge und Gutachten und dadurch unvermeidbar Mitwisserschaft durch Dritte.
  • Sie erhalten keine Diagnose einer psychischen Störung mit Übermittlung an Ihre Krankenversicherung oder Beihilfestelle: Das ist von Relevanz, wenn Sie beispielsweise einen Beamtenstatus planen, wenn Sie Risiko- oder Lebensversicherungen abschließen oder die Krankenversicherung wechseln wollen.
  • Ohne Bürokratie durch langwierige Anträge, Gutachten oder Sperrfristen gibt es auch keine Wartezeiten: Sind Sie z.B. gesetzlich krankenversichert und hatten innerhalb der letzten 2 Jahre eine Psychotherapie über Ihre Krankenkasse abgerechnet, so fallen Sie in der Regel in eine sogenannte 2-Jahres-Sperrfriste bis zum Beginn der nächsten erstattungsfähigen Psychotherapie.
  • Sie können die Kosten steuerlich geltend machen: Kosten für private Arztrechnungen, die nicht von einer Krankenversicherung übernommen werden, können teilweise als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Bei Fragen hierzu informieren Sie sich bitte bei einer Steuerberatung.

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